AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen der Lieferanten oder Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen oder abweichender Bedingungen der Lieferanten deren Lieferung vorbehaltlos annehmen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und den Lieferanten oder Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

(3) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. § 2 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung werden Porto, Verpackung und Versicherung jeweils zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarungen.

(2) Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Sollte unser Angebot nicht ausdrücklich Preise inkl. Rohgolddifferenz oder Silberdifferenz aufweisen, wird das Gewicht des verarbeiteten Feingoldes bzw. Feinsilbers zum jeweiligen Tageskurs zusätzlich berechnet. Bei Produkten mit Echtgold- oder Silbergehalt, wie z.B. Rollengold, Pudergold, Muschelgold, Malergoldlack, Pralinengold, entsprechen die in Rechnung gestellten Mengen dem für die Verarbeitung durchschnittlich benötigten Materialeinsatz.

(4) Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Fabrik Schwabach.

(5) Bei Abnahme geringer Mengen sowie bei Aufträgen unter EURO 50,00 netto (ohne Mehrw-ertsteuer) sind wir aufgrund der erheblichen Bearbeitungs- und Verpackungskosten berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von EURO 10,00 zu berechnen.

(6) Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich.

(7) Zahlungsbedingungen: generell per Vorauskasse oder Nachnahme. Andere Zahlungsziele nur nach Vereinbarung.

(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

(9) Die dargestellten Farben sind nur ungefähre Annäherungen an die Originalfarben. Verbindlich sind nur unsere Farbkarten.

§ 3 Lieferzeit

(1) Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen bedürfen der Schriftform.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen die aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich unserer Firma liegen eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit brechtigt.

§ 4 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

§ 5 Gewährleistung

(1) Soweit nicht anders lautende Vereinbarungen getroffen werden, beträgt die Gewährleistung 2 Jahre.

(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Verarbeitungs- oder Lagerungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Ver-brauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Im Falle eines Mangels hat der Kunde nach seiner Wahl zunächst die gesetzlichen Ansprüche aus Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat er darüber hinaus das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder des Rück-tritts und Anspruch auf Schadensersatz und Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

(2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsü-bereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und aus dem vorbehaltenen Eigentum gegen den Kunden vorzugehen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 7 Farb-/Produktänderungen

Farbänderungen, Produktionsänderungen und technische Umstellungen, die der Verbesserung dienen, behalten wir uns ausdrücklich vor. Eine Rücknahme von auf Sonderwunsch gefertigten Waren ist ausgeschlossen.

§ 8 Blattmetalle

(1) Farbunterschiede, Farbveränderungen, sowie Strukturen und Adern sind bei Blattmetallen kein Reklamationsgrund.

(2) Für Flächen über 0,5 m² ist es zwingend notwendig, dies bei der Bestellung anzugeben und gesondert zu bestellen. (Speziell dafür ausgesuchte Chargenqualität)

§ 9 Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Lieferanten und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Soweit unsere Lieferanten oder Kunden Kaufleute im Sinn des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unser Geschäftssitz.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

§ 11 Exportklausel

Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Beschränkungen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.

§ 12 Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten